Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
Der Sanierungsscheck richtet sich an (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. an Wohnungseigentümer/innen und Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.
Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.
Bei Antragstellung bis zum 30.06.2013 und der Umsetzung aller Maßnahmen bis zum 31.03.2014 erhöht sich die Förderung für die thermische Sanierung inkl. Umstellung des Wärmeerzeugungs-systems aufgrund des Konjunkturbonus auf bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. auf maximal 9.000 Euro.
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