In Folge der seit 2010 ermittelten Beeinträchtigung der Grundwassers im Raum Korneuburg durch das Insektizid Thiamethoxam sowie der kürzlich bekannt gewordenen zusätzlichen Belastung durch das Herbizid Clopyralid (Studie Global 2000) und des bei weitern behördlichen Untersuchungen festgestellten Auftretens eines Thiamethoxam-Metaboliten fordert der Gemeinderat der Marktgemeinde Bisamberg
· vom zuständigen Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, und vom zuständigen Bundesminister für Umwelt, Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovic
· von der Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
· vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
1. dass das Pestizid Thiamethoxam und das Herbizid Clopyralid bis zur Aufklärung der giftigen Auswirkungen auf Mensch, Tier, Pflanzen und Boden vom Markt nehmen lässt.
2. dass die Deponie Teiritzberg einer genauen Überprüfung auf mögliche schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser (wie bei der "Fischer-Deponie") unterzogen wird. Weiters darf die neu angedachte Deponieanlage der Firma Terra am Standort Teiritzberg bis zur Klärung des Altbestandes nicht realisiert werden.
3. dass ein laufendes, flächendeckendes und umfangreiches Screening des Grundwasser sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung als auch der Ausbreitung durchgeführt wird, wobei alle potentiellen Inhaltsstoffe qualitativ und quantitativ zu erfassen und zu beurteilen sind.
4. dass diese Analysenergebnisse in geeigneter und zeitgemäßer Form (also auch auf elektronischem Weg) der betroffenen Bevölkerung mitgeteilt und erläutert werden, wobei auf die Ökotoxikologie sowie die Auswirkungen auf Menschen, Flora und Fauna besonderes Augenmerk zu legen ist.
5. dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung unternommen werden und die betroffene Bevölkerung - insbesondere die auf Grundwasserbrunnen angewiesenen Bürgerinnen - eine sichere Wasserversorgung erhalten und eine flächendeckende Beprobung der Brunnen im Gemeindegebiet von Bisamberg durchgeführt wird.
6. dass rasch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Grundwasserbeeinträchtigung unternommen werden, über welche die Bevölkerung ebenso zu informieren ist. Diese Sanierungsmaßnahmen sind einer laufenden Evaluierung zu unterziehen.
7. dass alle Maßnahmen zur Ermittlung des/der Verursacher/innen ergriffen werden und weitere Beeinträchtigungen des Grundwassers nachhaltig vermieden werden.
8. dass die Trinkwasserversorgung auf hoher Wasserqualität nachhaltig gesichert wird.
9. dass alle potentiellen Gefahrenquellen für das Grundwasser im Raum Korneuburg flächendeckend erfasst, katalogisiert, beurteilt und veröffentlicht werden. Insbesondere betrifft das die über Jahrzehnte betriebene Mülldeponie im Raum Teiritzberg. Für diese Mülldeponie ist ein Räumungskonzept zu erstellen und in der Folge die vollständige Räumung zu veranlassen, damit von dort mit absoluter Sicherheit kein künftiges Gefahrenpotential ausgehen kann.
10. dass bei der Betriebsansiedlung und Anlagengenehmigung im Bereich des angesprochenem Grundwassersystems besonderes Augenmerk auf Gefahren für die Umwelt und speziell das Grundwasser gelegt werden und diese Gefahren im Voraus vermieden werden.
11. dass alle Stellen auf nationaler und europäischer Ebene (Artikel 29 der EU-Verordnung 1107/2009), die mit der Genehmigung bzw. Zulassung von Pflanzenschutzmittel und ähnlichen Verbindungen befasst sind, diese Listen einer kritischen Prüfung unterziehen und Zulassungen von besonders problematischen Stoffen zurückgenommen werden. Bei diesen Zulassungen ist auf Abbauprodukte (Metabolite) der Stoffe, die nach Ausbringung und den jeweiligen örtlichen Umweltgegebenheiten entstehen können, besonderes Augenmerk zu legen.
12. dass ein umfassendes Umwelt-Informations-System eingerichtet wird, wo die Ist-Situation von allen BürgerInnen jederzeit abgerufen werden kann und dass in bestimmten zeitlichen Intervallen Bürgerinformationsveranstaltungen abgehalten werden, wo die Umweltsituation von Fachleuten erläutert wird und allfällig zu treffende Maßnahmen dargestellt werden